ZWOEINS Marketing GmbH
Allgemeine Geschäftsbedigungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ZWOEINS Marketing GmbH, Alleestrasse 40, 59269 Beckum,
– im Folgenden ZWOEINS –
A. Geltungsbereich
-
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ZWOEINS und Unternehmen/Kunden. Die spezifischen Vertragsleistungen sind Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen ZWOEINS und den Kunden.
-
Den AGB gehen nur diejenigen Vereinbarungen/Regelungen vor, die im Auftrag oder sonstigen Vereinbarungen bzw. Absprachen abweichend von diesen AGB individuell mit ZWOEINS schriftlich vereinbart wurden.
-
Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ZWOEINS hat den Bedingungen des Auftraggebers schriftlich zugestimmt.
-
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Folgeaufträge des Kunden mit ZWOEINS, auch wenn für den Folgeauftrag nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wurde.
B. Vertragsabschluss und -abwicklung
-
Sämtliche Angebote von ZWOEINS sind unverbindlich und freibleibend. ZWOEINS hält sich an ein Angebot für einen Monat gebunden. ZWOEINS ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Arbeit nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.
-
Der Umfang der Leistung von ZWOEINS bildet das Angebot von ZWOEINS. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. ZWOEINS ist allerdings berechtigt, Aufträge des Kunden mündlich oder konkludent anzunehmen.
-
Gegenstand des Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch ZWOEINS und nicht ein vom Kunden erwarteter/erhoffter Erfolg.
-
Protokolle über Besprechungen, Meetings, Vereinbarungen, die ZWOEINS dem Kunden zukommen lässt, werden als kaufmännisches Bestätigungsschreiben seitens der Vertragspartner angesehen. Widerspricht der Kunde den Mitteilungen von ZWOEINS nicht binnen 3 Werktagen, sind die bestätigten Vereinbarungen verbindlich.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
ZWOEINS und der Kunde verständigen sich in regelmäßigen Abständen über den Stand und Fortschritt bei der Durchführung der beauftragten Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zur Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Der Kunde hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die ZWOEINS zur Verfügung gestellten Informationen und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Für Verspätungen oder Verzögerungen bei der Umsetzung der vereinbarten Leistung, die durch eine verspätete bzw. nicht erfolgte Vorlage notwendiger Informationen und Daten bzw. Mitarbeit des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt ZWOEINS keine Haftung.
Kann die vertragliche Leistung durch mangelnde Mitwirkung des Kunden nicht erbracht werden, ist ZWOEINS berechtigt, den Vertrag nach entsprechender fruchtloser Fristsetzung des Kunden zu kündigen. ZWOEINS ist für diesen Fall berechtigt, in sich abgeschlossene Teile des Vertrages abzurechnen und begonnene Teile des Vertrages nach einem Stundensatz in Höhe von 120,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und zzgl. entgangenem Gewinn abzurechnen.
C. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Fälligkeit
-
Die Vergütung wird in dem zwischen ZWOEINS und dem Kunden in einem individuell ausgearbeiteten Vertrag vereinbart.
-
Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
-
Gebühren und sonstige Nebenkosten sind nicht im Preis enthalten. Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
-
Beauftragt der Kunde während oder nach der Leistungserbringung von ZWOEINS Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.
-
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann ZWOEINS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
-
Soweit ein konkreter Erfolg eines Werkes geschuldet ist, so ist der Kunde verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel an dem Werk vorliegen, andernfalls gilt die Abnahme als erteilt. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der gestalterischen Ausführung sind ausgeschlossen.
-
Rechnungen von ZWOEINS sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
-
Sofern sich der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug befindet, ist ZWOEINS berechtigt, weitere Leistungen einzustellen und dem Kunden die Nutzung der Leistungen von ZWOEINS zu untersagen.
-
Sollte der Kunde mit mehr als 60 Tagen mit der Zahlung einer Rechnung von ZWOEINS in Verzug befinden, ist ZWOEINS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden darüber hinaus den entgangenen Gewinn zu berechnen.
-
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind nur mit von ZWOEINS anerkannten Forderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
-
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen von ZWOEINS behält sich ZWOEINS das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere Nutzungsrechten, ausdrücklich vor.
D. Nutzungsrechte / Gewerbliche Schutzrechte / Eigenwerbung
-
ZWOEINS ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Logos etc.) auf rechtliche Konformität zu prüfen.
-
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
-
Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist schriftlich zu genehmigen und gesondert zu vergüten.
-
Veränderungen der Leistung (z. B. bei Reproduktionen) sind untersagt.
-
ZWOEINS darf seine Leistungen zu Eigenwerbezwecken öffentlich zeigen.
E. Gewährleistung / Haftung
-
Mängel sind unverzüglich zu rügen.
-
Bei berechtigtem Mangel hat ZWOEINS zweimal das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
-
Gewährleistungsfrist: 1 Jahr ab Leistungserhalt.
-
Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf typische Vertragsschäden begrenzt. Keine Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Körper-/Gesundheitsschäden.
-
Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr.
F. Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
G. Beauftragung von Dritten
-
ZWOEINS haftet nur für die Auswahl, nicht für die Arbeit Dritter.
-
ZWOEINS kann den Kunden gegenüber Dritten vertreten, wenn nicht anders vereinbart.
H. Social Media / SEO / SEA
-
Bei Social-Media-Betreuung ist der Kunde rechtlich verantwortlich (Diensteanbieter).
-
Beim SEO/SEA schuldet ZWOEINS nur die Leistung, nicht den Erfolg.
I. KI-Einsatz / Datenschutz
-
Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde der Nutzung von KI-Anwendungen zu.
-
ZWOEINS verarbeitet personenbezogene Daten gemäß BDSG.
-
Kundendaten werden zur Vertragserfüllung gespeichert.
J. Erfüllungsort, Schriftform, Sonstiges
-
Erfüllungsort: Sitz von ZWOEINS.
-
Gerichtsstand: Sitz von ZWOEINS.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig.
-
Änderungen des Vertrages nur schriftlich möglich – auch für diese Schriftformklausel.
Stand: 2025